Vorwort und Überblick
Inhaltsüberblick
Der Leitfaden liefert einen Rahmen zur Einführung in das Thema der digitalen Barrierefreiheit und eine allgemeine Handreichung. Eine detaillierte und stets aktualisierte Dokumentation hinsichtlich der technischen, organisatorischen und inhaltlichen Umsetzung kann nicht gegeben werden. Stattdessen werden die jeweiligen Bereiche nach Zielgruppen und Aufgabengebiete aufgegliedert und in diesen die jeweils wichtigsten Handlungsempfehlungen aufgeführt.
- Bereitstellung und Pflege von Inhalten
- für: Redakteure und Autoren von Webinhalten
- Entwicklung und Design
- für: Webentwickler und Webdesigner
- Organisatorische und rechtliche Anforderungen
- für: Verantwortliche Betreiber von Webauftritten, Auftraggeber, Entscheider
- Satzungen, Prüfungsordnungen, Dienstanweisungen
- für: Bearbeiter aus Prüfungsämtern und Rechtsabteilungen, Verwaltungsmitarbeiter
Die einzelnen Kapitel orientieren sich im Aufbau nach den Anforderungen und Tätigkeiten der jeweiligen Zielgruppen. Dabei wird auch von der Reihenfolge abgewichen, die sich durch die WCAG (Sortierung gemäß den Richtlinien „Wahrnehmbar“, „Bedienbar“, „Verständlich“, „Robust“) ergibt.
Für Details der Umsetzung sowie der Hintergründe, die der Vertiefung dienen, werden Links zu relevanten Webseiten und Dokumentationen angegeben. Zur Umsetzung können die jeweiligen Kapitel auch getrennt voneinander weitergegeben werden.
Vorwort
Dieser Leitfaden soll Einrichtungen und Angehörigen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaft in Bayern eine „Erste Hilfe“ bei der Umsetzung der Barrierefreiheit in der IT (Webangebote und Dokumente) geben und wurde auch für die bayerischen staatlichen Universitäten mitgeschrieben. Er ergänzt und vertieft den Handlungsleitfaden für IT-Verantwortliche „Barrierefreie Software V1.0“ des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Aus rechtlicher Sicht leitet sich der Begriff der Barrierefreiheit aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG ab. Dieser garantiert Chancengleichheit und den Ausgleich bestehender Nachteile. Damit soll die Teilnahme aller am öffentlichen Leben umgesetzt werden.